So, Endstand zur Fußrastenanlage. Sie wird NICHT eingetragen.
Mein TÜV-Prüfer hat mir in einem sehr langen Gespräch (für mich plausibel) die Gründe genannt.
Also, es bedarf eines Materialgutachtens (zur Zusammensetzung der Legierung), Unterlagen zur Materialfestigkeit ( Bruchverhalten etc.), diese müssten dann einem Sachverständigen (nicht dem TÜV-Prüfer) vorgelegt werden, der dann feststellt ob das alles geeignet zum Bau einer Fußrastenanlage ist oder eben auch nicht. Ggf. müssen noch aufwendige Versuche mit diesem Material gemacht werden. Das bedeutet Kosten im mittleren 4-stelligen Bereich (vor dem Komma) und damit ist das Thema tot!
Vorgaben zur Materialzusammensetzung oder zur Festigkeit gibt es seitens des TÜV nicht.
Das erklärt auch so manchen hohen bis sehr hohen Preis für Teile aus dem Zubehör die eine ABE oder Vergleichbares haben.
Schade, das hatte ich mir anders vorgestellt. (Ich werde wohl trotzdem mit meiner Fußrastenanlage, in die ich tiefstes Vertrauen habe) fahren.
Ha,
das weiß mein TÜV auch, sie hatten den direkten Vergleich (eine krumme Grundplatte hatte ich ja). Aber für die Dinger gibt es ein Gutachten, für meine Platten nicht. Das ist der kleine aber feine Unterschied!
Es ist wie es ist, das Leben geht auch so weiter!
Ciao
Torsten
Der Tüv lehnt es nun mal ab die Verantwortung für den Eintrag und die Fußrastenanlage des Kunden zu übernehmen.
Die soll der Hersteller der Platten übernehmen-macht der natürlich auch nicht...oder evtl. doch?
Sprich doch mal mit dem Material-Herststeller.
Aber warum dann fast alle Tüv-Prüfer den Ingeneur inne haben wundert mich schon....BENUTZEN tun sie ihr Wissen jedenfalls in SOLCHEN Fällen nicht.