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Re: Erfahrungen mit Pichler M-Sportlenker SL26

Verfasst: Mi 20. Sep 2017, 10:56
von alwin
Die HG Verkleidung hätte ausgetragen werden müssen. Da ist dem Mann, der die Pichler Verkleidung eingetragen hat ein Fehler unterlaufen. Ich glaube, daß das durchaus bei den HU seit 2004 aufgefallen ist. Die Folge wäre korrekterweise gewesen das Fzg. bei der HU durchfallen zu lassen. (Fzg. stimmt nicht mit Zulassungsbescheinigung überein) Folge: Fahrzeughalter sauer; der Kollege der die Pichler eingetragen hat bekommt Streß; Sicherheitsgewinn gleich Null. Folglich wird soetwas übersehen.

Anders liegt der Fall bei einem Lenkerumbau. Da kann der Halter beim Rückrüsten durchaus Fehler gemacht haben.

Gruß Alwin

Re: Erfahrungen mit Pichler M-Sportlenker SL26

Verfasst: Mi 20. Sep 2017, 11:16
von Cpt.Hardy
dann lasse ich die HG Verkleidung austragen wenn jetzt der 24L Tank eingetragen werden muss.
Die brauchen eh Platz im Brief für zusätzliche Eintragungen...
Ich lasse TÜV die letzten Jahre immer in meiner Werkstatt machen, da kommt jemand von der DEKRA.
Können die denn auch gleich diese Änderungen vornehmen (klar müsste ich dazu den Brief dalassen).

Re: Erfahrungen mit Pichler M-Sportlenker SL26

Verfasst: Mi 20. Sep 2017, 14:43
von alwin
Die Eintragung des Tanks muß wahrscheinlich nach §21 erfolgen. Das kann der DEKRA nur in den neuen Bundesländern. In den alten entsprechend nur der TÜV. Das Austragen kann er bei dieser Gelegenheit gleich mitmachen. ( Einfach der Nachsatz " Die Angaben in Feld 22 Zeile.., bis Zeile... sind zu streichen) Du wirst den Püfer aber gezielt darauf hinweisen müssen. Den Brief mußt Du dazu nicht mitnehmen. Der Prüfer schreibt nur ein Gutachten. Damit und mit den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 mußt Du dann zur Zulassungsstelle.
Gruß Alwin

Re: Erfahrungen mit Pichler M-Sportlenker SL26

Verfasst: Do 28. Sep 2017, 16:32
von Lupe
Cpt.Hardy hat geschrieben: Di 19. Sep 2017, 17:10 sicher bin ich nicht der Einzige, der einen SL26 verwendet ....
Nein, sicher nicht. Aber ober bequem ist, muss jeder selber rausfinden :-)
Du musst dabei allerdings immer bedenken, wir reden von einem Sportlenker, der Stummel an der Gabel zumindest vortäuschen soll. Also eine tiefe, eher liegende Sitzposition. Dementsprechend sollte der mittlere Teil nach unten zeigen.

Der Trick bei der Sache ist, du musst dich aktiv mit den Knien am Tank festhalten, um das Gewicht von den Handgelenken weg zu bekommen. Alternativ kannst du dich auch auf den Tank legen :->
Ob das deiner Erwartung und Fahrweise entspricht, musst du jetzt wissen. Ich tippe eher nein. Also empfehle ich, was Mad Maddin und Schorse geschrieben haben.

Re: Erfahrungen mit Pichler M-Sportlenker SL26

Verfasst: Do 28. Sep 2017, 17:38
von x-man
Sach ma Hardy,

müssen in Hessen nicht die ganzen Sondereintragungen von der Bündelungsbehörde bestätigt werden?

Wie ist da das Prozedere? :think:


Gruß vom Pedder, ab 2018 dann doch wieder ein Hesse... :approv_:

Re: Erfahrungen mit Pichler M-Sportlenker SL26

Verfasst: Do 28. Sep 2017, 18:59
von Cpt.Hardy
k.A. meine letzte Eintragung im Brief stammt von 2004 und da war ich ganz normal beim TÜV in Offenbach.

Re: Erfahrungen mit Pichler M-Sportlenker SL26

Verfasst: Fr 29. Sep 2017, 18:09
von x-man
Na dann bin ich mal gespannt, wie Deine Eintragungen laufen werden... :think:


Gruß Pedder

Re: Erfahrungen mit Pichler M-Sportlenker SL26

Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 17:07
von Cpt.Hardy
alwin hat geschrieben: Mi 20. Sep 2017, 10:56 Die HG Verkleidung hätte ausgetragen werden müssen. Da ist dem Mann, der die Pichler Verkleidung eingetragen hat ein Fehler unterlaufen. Ich glaube, daß das durchaus bei den HU seit 2004 aufgefallen ist. Die Folge wäre korrekterweise gewesen das Fzg. bei der HU durchfallen zu lassen. (Fzg. stimmt nicht mit Zulassungsbescheinigung überein) Folge: Fahrzeughalter sauer; der Kollege der die Pichler eingetragen hat bekommt Streß; Sicherheitsgewinn gleich Null. Folglich wird soetwas übersehen.

Anders liegt der Fall bei einem Lenkerumbau. Da kann der Halter beim Rückrüsten durchaus Fehler gemacht haben.

Gruß Alwin
Hab das Thema nochmals bei meinem DEKRA Prüfer platziert, da er vor 2 Jahren wieder nichts geändert hat.
Demnach müssen die abgebauten Teile NICHT zwangsläufig aus dem Brief ausgetragen werden.