Salü Zäme
Ich habe aus dem Forum ein tolles Angebot für eine 250er (EZ Aug. 1979) aber die Geschichte mit der Zulassung
Die 250er wrude in der Schweiz typengenehmigt, aber im Gegensatz zu Deutschland in der offenen Version. Ich versuche den Typenschein zu bekommen, da sehe ich unsere Emissionswerte, die ich dann nachweislich erfüllen muss.
Kann mir also jemand sagen, wie laut die 250er offen ist und wie die Abgaswerte sind?
Im Moment hilft mir alles, eine Betriebsanleitung, Schein/Brief einer offenen 250er etc. einfach etwas irgendwie ofizielles wo die Zahlen drin stehen.
Nächste Frage: Wenn der Umbau noch in Deutschland erfolgen würde und die XS entprechend zugelassen würde, was bekomme ich da für Dokumente betreffend Umbau, was steht da drin? Vielleicht ist d aja etwas dabei, was die Zulassung in der Schweiz erleichtert.
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen
Grüessli Gabi
Gabi und die XS250, Frage zu Dokumenten
- Touly
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Gabi und die XS250, Frage zu Dokumenten
Mit der Nähmaschine genauso geschickt wie mit dem Schraubenschlüssel … ;-)
- Gemamo
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Re: Gabi und die XS250, Frage zu Dokumenten
Frank, kannst Du mir die Schlüsselnummern aus den Papieren mitteilen? Oder schickst mir ein Bild vom Brief per Whats App? Und von deiner Gelben auch?
-
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Re: Gabi und die XS250, Frage zu Dokumenten
Ja klar.
Gibt´s überhaupt noch 250er hier?
Gibt´s überhaupt noch 250er hier?
- Gemamo
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Re: Gabi und die XS250, Frage zu Dokumenten
Ich kann dir leider nur den Datensatz der 20PS-Version anbieten als Datensatz direkt vom Karftfahrtbundesamt. Den Datensatz für 27PS gibt es dort nicht, da diese Version in Deutschland offiziell nie verkauft wurde.
Ich würde mal direkt an Yamaha herantreten. Google mal Mitsui Maschinen GmbH in Löhne. Die haben damals auch das Gutachten zur Leistungstseigerung der 2A2 auf 29kW rausgegeben.
Ich würde mal direkt an Yamaha herantreten. Google mal Mitsui Maschinen GmbH in Löhne. Die haben damals auch das Gutachten zur Leistungstseigerung der 2A2 auf 29kW rausgegeben.
- Mad Maddin
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Re: Gabi und die XS250, Frage zu Dokumenten
Hallo Gabi,
du musst selbst die Informationen herbeitragen, die die Schweizer dann überprüfen können? Was täte denn passieren, wenn du mit einer tatsächlichen schweizer XS 250 ankämst und die zulassen wollen würdest? Wär da dann der Typenschein dabei?
Außer Yamaha Deutschland könntest du ja auch nebenan mal fragen: https://www.yamaha-motor.eu/at/services ... mport.aspx
Gruß Mad Maddin
du musst selbst die Informationen herbeitragen, die die Schweizer dann überprüfen können? Was täte denn passieren, wenn du mit einer tatsächlichen schweizer XS 250 ankämst und die zulassen wollen würdest? Wär da dann der Typenschein dabei?
Außer Yamaha Deutschland könntest du ja auch nebenan mal fragen: https://www.yamaha-motor.eu/at/services ... mport.aspx
Gruß Mad Maddin
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- Torsten
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Re: Gabi und die XS250, Frage zu Dokumenten
Ich habe eben mal den TÜV-Prüfer meines Vertrauens angeschrieben, vielleicht kann der ja helfen.
Ciao
Torsten
Ciao
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Re: Gabi und die XS250, Frage zu Dokumenten
Und uns Deutschen sagt man nach wir wären Korinthenkacker...
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Re: Gabi und die XS250, Frage zu Dokumenten
Nein, ich muss die Informationen nicht haben, damit sie die Schweizer dann überprüfen können, das heisst, vielleicht dann doch
Ich muss die XS auf CH-Stand bringen, im Grunde muss ich mir ein solches Dokument "erarbeiten".
In der Schweiz wurde sie ohne Leistungsbeschränkung homologiert, also muss ich sie sicher aufmachen, aber ich muss auch die Lärm- und Abgaswerte einhalten, mit denen sie zugelassen wurde.
Wenn ich nun Glück habe, passt das direkt, also XS aufmachen und die Werte passen. Wenn nicht, stellt sich die Frage, welche weiteren Umbaumassnahmen notwendig sind. Aber dazu müsste man wohl ihre Werte kennen…
Offiziell bestehen sie auf dem Amt auf Bestätigungen vom Importeur (kann offensichtlich auf über eine Yamaha-Vertretung geschehen) oder von anerkannten Prüfstellen.
Im konkreten Fall würde evtl. auch ein TÜV-Bericht mit entprechenden Angaben im Schein/Brief ausreichen, deshalb die Frage, was da drin stehen wird, wenn der Umbaunoch in Deutschland erfolgen und sie CH-konform importiert würde.
Wenn das Amt einen TÜV-Bericht nicht aktzeptiert, wird damit vielleicht immerhin die Bestätigung einfacher (=günstiger – gem Aussage des Importeusr kostet allein die Bestätigung ca 950.--, Umbaumaterial (sofern auf offiziellen Vertriebskanälen überhaupt noch erhältlich) und Arbeit zusätzlich).
Der Importeur in der Schweiz ist leider keine Hilfe, der versucht die ganze Aktion direkt zu vermiesen. Während eines ca 10-minütigen Telefongesprächs hat er mir nur eben diesen Preis von ca 950.-- um die Ohren gehauen und dass nur sie, oder eine Vertretung das machen dürfen (was nachweislich falsch ist, anerkannte Prfstellen wie DTC oder FAKT dürfen auch, zumindest gem. Homepage Strassenverkehrsamt ) und dass solche Sachen sowieso keine Prioriät hätten. Weitere Informationen wollte er nicht rausrücken, ich sollte die XS importieren, den ganzen Zollkram erledigen und sie dann vorbeibringen und dann schauen sie. Also wohl irgendwann mal, wenn sie grad nichts besseres zu tun haben
Deshalb will ich es bei einer Garage versuchen, aber je mehr Infos ich habe, desto besser, denn das ist ja nun nichts, was ich vom Garagisten erwarten kann, dass der das einfach so weiss, wie das bei der XS250 so aussieht
Üblicherweise hat ein Fahrzeugbesitzer mit dem Typenschein nichts zu tun, der wird auch nicht ausgehändigt. Ein normal in der Schweiz verkauftes Fahrzeug wurde vom Hersteller ja so ausgeliefert, dass es der Typengenehmigung entspricht.
Ich muss die XS auf CH-Stand bringen, im Grunde muss ich mir ein solches Dokument "erarbeiten".
In der Schweiz wurde sie ohne Leistungsbeschränkung homologiert, also muss ich sie sicher aufmachen, aber ich muss auch die Lärm- und Abgaswerte einhalten, mit denen sie zugelassen wurde.
Wenn ich nun Glück habe, passt das direkt, also XS aufmachen und die Werte passen. Wenn nicht, stellt sich die Frage, welche weiteren Umbaumassnahmen notwendig sind. Aber dazu müsste man wohl ihre Werte kennen…
Offiziell bestehen sie auf dem Amt auf Bestätigungen vom Importeur (kann offensichtlich auf über eine Yamaha-Vertretung geschehen) oder von anerkannten Prüfstellen.
Im konkreten Fall würde evtl. auch ein TÜV-Bericht mit entprechenden Angaben im Schein/Brief ausreichen, deshalb die Frage, was da drin stehen wird, wenn der Umbaunoch in Deutschland erfolgen und sie CH-konform importiert würde.
Wenn das Amt einen TÜV-Bericht nicht aktzeptiert, wird damit vielleicht immerhin die Bestätigung einfacher (=günstiger – gem Aussage des Importeusr kostet allein die Bestätigung ca 950.--, Umbaumaterial (sofern auf offiziellen Vertriebskanälen überhaupt noch erhältlich) und Arbeit zusätzlich).
Der Importeur in der Schweiz ist leider keine Hilfe, der versucht die ganze Aktion direkt zu vermiesen. Während eines ca 10-minütigen Telefongesprächs hat er mir nur eben diesen Preis von ca 950.-- um die Ohren gehauen und dass nur sie, oder eine Vertretung das machen dürfen (was nachweislich falsch ist, anerkannte Prfstellen wie DTC oder FAKT dürfen auch, zumindest gem. Homepage Strassenverkehrsamt ) und dass solche Sachen sowieso keine Prioriät hätten. Weitere Informationen wollte er nicht rausrücken, ich sollte die XS importieren, den ganzen Zollkram erledigen und sie dann vorbeibringen und dann schauen sie. Also wohl irgendwann mal, wenn sie grad nichts besseres zu tun haben
Deshalb will ich es bei einer Garage versuchen, aber je mehr Infos ich habe, desto besser, denn das ist ja nun nichts, was ich vom Garagisten erwarten kann, dass der das einfach so weiss, wie das bei der XS250 so aussieht
Üblicherweise hat ein Fahrzeugbesitzer mit dem Typenschein nichts zu tun, der wird auch nicht ausgehändigt. Ein normal in der Schweiz verkauftes Fahrzeug wurde vom Hersteller ja so ausgeliefert, dass es der Typengenehmigung entspricht.
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Re: Gabi und die XS250, Frage zu Dokumenten
Hey mir fällt gerade was ein. Ich hab ja noch den belgischen Brief von meiner 250er. Den stell ich auch mal zur Verfügung. Vielleicht hilft das ja weiter. [emoji848]
Viele Grüße Frank
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- Lupe
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XS400 2A2, Bj. 1980,
XS400 Cup Replica Bj. 1978
Re: Gabi und die XS250, Frage zu Dokumenten
Was dran war und was nicht kann man aus den Ersatzteillisten entnehmen. Dort ist das normalerweise für verschiedene europäische Länder aufgelistet.
Und wenn zB die gleichen Schalldämpfer verbaut sind, sollte sie ja auch Schallemissionswerte in der Schweiz einhalten können.
Ich schaue am WE mal nach.
Und wenn zB die gleichen Schalldämpfer verbaut sind, sollte sie ja auch Schallemissionswerte in der Schweiz einhalten können.
Ich schaue am WE mal nach.
Gruß von der rechten Seite vom Drehzahlmesser.
Martin
Martin