Hi,
bei Ebay macht ein Mensch aus Polen Reklame für zulassungsfreie Mopped-Anhänger:
http://www.ebay.de/itm/PKW-Motorradanha ... SwcwhVQ26R
Geht das ?? Er beruft sich auf § 3 Abs.2NR. 2 FZV
Das ist ziemlich wischi-waschi formuliert im Gesetz...
Weiss da jemand Bescheid ?
Gruss
Martin
Zulassungsfreie Mopped-Anhänger ???
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Re: Zulassungsfreie Mopped-Anhänger ???
muss halt versichert werden, was wohl mit der
Versicherung vorab besprochen werden muss
ohne Zulassung soll wohl gehen laut einem Freund
der selber einen Anhänger Verleih und verkauf hat...
Muss bestimmt dann ein Kennzeichen vom Zugfahrzeug hinten dran,
wie bei diesen Fahrradträgern!?
Versicherung vorab besprochen werden muss
ohne Zulassung soll wohl gehen laut einem Freund
der selber einen Anhänger Verleih und verkauf hat...
Muss bestimmt dann ein Kennzeichen vom Zugfahrzeug hinten dran,
wie bei diesen Fahrradträgern!?
Gruß von Nico
- Torsten
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Re: Zulassungsfreie Mopped-Anhänger ???
M.E. sind die Zeiten der zulassungsfreien Sportanhänger in Deutschland seit vielen Jahren Geschichte!!!!
Ciao Torsten
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Re: Zulassungsfreie Mopped-Anhänger ???
Sie müssen seit ca. 20 Jahren ein eigenes amtl. Kennzeichen führen, denn alle Fahrzeuge mit eigenem amtl. Kennz. sind HU-pflichtig. So wollte der Gesetzgeber die entsprechenden Anhänger zur HU zwingen, denn vorher brauchten diese Anhänger nie zur Prüfung und hatten nur ein Wiederholungskennzeichen des Zugfahrzeugs. Da war eine Menge Schrott unterwegs.
Um überhaupt an das Kennzeichen zu kommen, muß der Anhänger eine Betriebserlaubnis haben und den gültigen Vorschriften entsprechen.
Desweiteren sind diese Anhänger versicherungspflichtig.
Du sparst also satte 27,-€ im Jahr, darfst aber den Anhänger nur für Sportgeräte nutzen. Ein angemeldetes Kraftrad gilt nicht als Sportgerät, somit wäre der Transport eines Solchen auf jeden Fall schonmal eine unangenehme Steuerhinterziehung.
Um überhaupt an das Kennzeichen zu kommen, muß der Anhänger eine Betriebserlaubnis haben und den gültigen Vorschriften entsprechen.
Desweiteren sind diese Anhänger versicherungspflichtig.
Du sparst also satte 27,-€ im Jahr, darfst aber den Anhänger nur für Sportgeräte nutzen. Ein angemeldetes Kraftrad gilt nicht als Sportgerät, somit wäre der Transport eines Solchen auf jeden Fall schonmal eine unangenehme Steuerhinterziehung.
- Torsten
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Re: Zulassungsfreie Mopped-Anhänger ???
Danke Gerd!!!!!
- Gemamo
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Re: Zulassungsfreie Mopped-Anhänger ???
Hat mir ja keine Ruhe gelassen, und so habe ich heute meine Bekannte auf der Zulassungsstelle angerufen.
Anhänger Sportgeräte sind NICHT versicherungspflichtig, können aber freiwillig versichert werden.
Warum diese Steuer- und Versicherungsfreiheit in dem Ebay-Angebot als NEU!!!!!!!! angepriesen wird, ist mir nicht ganz klar. Das ist seit fast 20 Jahren so.
Anhänger Sportgeräte sind NICHT versicherungspflichtig, können aber freiwillig versichert werden.
Warum diese Steuer- und Versicherungsfreiheit in dem Ebay-Angebot als NEU!!!!!!!! angepriesen wird, ist mir nicht ganz klar. Das ist seit fast 20 Jahren so.
- flat
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Re: Zulassungsfreie Mopped-Anhänger ???
Danke Gerd, dann kann ich die Info gleich mal meinem Kumpel weiter geben...
...damit der nicht selbst und ständig damit auf die Frexxe fällt...
(aber sobald man einen nicht angemeldeten Renner drauf stellt, stellt sich das als Sportgerät da!?
wobei ich einen "wertvollen" Renner nicht auf so ein Haufen stellen würde, nie im Leben!)
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Gruß von Nico