nein die frage war ernst gemeint. mit der spekulation darauf, dass es nucht eingetragen werden muss (genauso wie wahrscheinlich auch keine der hydraulischen Kupplungen eingetragen ist).
aber wenn ich mur gunnars liste so angucke denke ich eher, dass er gegenteiliger Meinung ist.
Öhlkühler 3.0
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Re: Öhlkühler 3.0
die Mainzer (nee nicht Karneval) sagen dazu z.B.
Das trifft also demnach nur auf die 1M0 zu...https://www.mainz.de/vv/produkte/verkehrsueberwachung/100140100000027602.php hat geschrieben:Technische Änderung am Fahrzeug (Eintragung in die Fahrzeugpapiere)
Beschreibung
Als Fahrzeughalter/in müssen Sie der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.
Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern. Diese sind mittels eines Gutachtens einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen. Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neuen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) erforderlich. Die Kosten für den Umtausch trägt der/die Fahrzeughalter/in.
Technische Änderungen am Fahrzeug sind z. B.:
Leistungssteigerung oder -reduzierung
Änderung der Emissionsklasse
Änderung der Aufbauart
Anbau einer Anhängerkupplung
Umschlüsselung des Fahrzeuges, bei höherer Abgasnorm, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist
Einbau eines Partikelminderungssystems (Partikelfilter)
Folgende Änderungen müssen vor der Änderung der Fahrzeugpapiere von einer technischen Prüfstelle begutachtet werden:
Änderung der Fahrzeugklasse
Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen
Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast
Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Änderungen, die eine Ausnahme nach § 47 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung erfordern
Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung aufgrund eines Vermerks i.S. des § 19 Abs.4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind
Gruß
Hardy
*** wer später bremst ist länger schnell ***
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Re: Öhlkühler 3.0
Nein!grinser92 hat geschrieben: ...
aber wenn ich mur gunnars liste so angucke denke ich eher, dass er gegenteiliger Meinung ist.
Meine Liste steht in keinem Kausalzusammenhang zu dem Ölkühler- es ist eigentlich eher eine Sammlung an möglichen Umbauten, bei denen über die Eintragung nachgedacht werden könnte
Schöne Grüße!
nee mutt ik nich!
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Re: Öhlkühler 3.0
danke für die Klarsellung
andere Frage:
warum wird hauptsächlich der XJ650 Ölkühler verwendet?
weil er vom Format gut passt?
weil er ein sinnvolles Maß an Wärmeabgabe hat? dabei würde mich interessieren wie ihr das herausgefunden habt
andere Frage:
warum wird hauptsächlich der XJ650 Ölkühler verwendet?
weil er vom Format gut passt?
weil er ein sinnvolles Maß an Wärmeabgabe hat? dabei würde mich interessieren wie ihr das herausgefunden habt
- Gemamo
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Re: Öhlkühler 3.0
Er lag halt gerade so rum.....
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Re: Öhlkühler 3.0
Weil er eine vernünftige Größe hat, gebraucht zu einem guten Kurs angeboten wird und an der kleinen XS fast gar nicht auffällt.
Eine wissenschaftliche Studie gibt es dazu wohl nicht!
Minus 15 Grad Öltemperatur sind aber auch ohne Nacchweis ein sehr ordentlicher Wert!
Ciao
Opi
Eine wissenschaftliche Studie gibt es dazu wohl nicht!
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Re: Öhlkühler 3.0
woran machst du fest, was vernünftig ist?Torsten hat geschrieben:Weil er eine vernünftige Größe hat
Zu viel Kühlung macht das ganze ja auch nicht besser (was keinerlei Angriff auf den XJ650 Kühler an der XS sein soll, welcher sich ja offenbar bewährt hat. Ich versuche nur zu verstehen anhand welcher Daten man einen sinnvoll dimensionierten Kühler festmacht)
- Torsten
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Re: Öhlkühler 3.0
Wie schon erwähnt, es hat sich in der Praxis bewährt und so richtig begründen kann es wohl niemand! Und eine Studie gibt es auch nicht!grinser92 hat geschrieben:woran machst du fest, was vernünftig ist?Torsten hat geschrieben:Weil er eine vernünftige Größe hat
Zu viel Kühlung macht das ganze ja auch nicht besser (was keinerlei Angriff auf den XJ650 Kühler an der XS sein soll, welcher sich ja offenbar bewährt hat. Ich versuche nur zu verstehen anhand welcher Daten man einen sinnvoll dimensionierten Kühler festmacht)
Vorschlag: Probiere doch mal etwas Eigenes und lasse uns dann an deinen Erkenntnissen teilhaben!
Ciao
Opi
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Re: Öhlkühler 3.0
so in etwa war auch mein Plan. nur versuche ich gerne erstmal rauszufinden warum Dinge bisher so gemacht wurden, bevor ich ahnungslos ins Messer laufe
- Lupe
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Re: Öhlkühler 3.0
Ohne Ölkühler hat sich allerdings auch bewährt
Gruß von der rechten Seite vom Drehzahlmesser.
Martin
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