Also Gerd.....du wolltest sparen... :->Gemamo hat geschrieben:Die Freigabe ist mir durchaus bekannt. Hast Du sie auch mal gelesen?![]()
Zitat: Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite
einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar,
somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
An dem Originalzustand hapert es gewaltig.....
Kein Polizist dieser Welt würde deine Reifenwahl bemängeln(also wenn``s die BT45 gewesen wären)echt
Dem Tüv wärs auch recht-glaub mir.
Der Zusatz in der Freigabe kam nur deinem Wunsch entgegen....

Aber wie Dirk schon schreibt-die Heidenau tun`s auch-hab ich auch auf der 27PS XS drauf.
Kommen aber nie mehr drauf weil:
Das bessere ist des guten Feind.
