Re: Kleine Machbarkeitsstudie
Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 10:21
So, ich habe mich mal schlautelefoniert und eine leider nicht so angenehme Antwort erhalten:
eine Umrüstung auf hydraulische Kupplungsbetätigung ist eintragungspflichtig! Hätte ich im Leben nicht mit gerechnet!
Vorgeschichte: einem Forumskollegen wurde an seinem Mopped eine hydraulische Kupplungsbetätigung bemängelt. Daraufhin habe ich mal etwas rumtelefoniert und völlig unabhängig davon die technische Hotline eine Prüforganisation mit dieser Frage genervt. Deren ganz klare Aussage (ohne zu zögern oder erst einen Kollegen um Rat zu fragen), daß ein solcher Umbau aufgrund der Betriebssicherheit des Fahrzeug auf jeden Fall eintagungspflichtig ist. Sollte kein Prüfzeugnis (ABE/Teilegutachten) vorhanden sein, so bleibe nur der Weg über die sogenannte Einzelabnahme (§21 StvzO) um dies in die Papiere zu bekommen.
Somit sind natürlich auch die hydr. Kupplungen, die ich gebaut habe, im Geltungsbereich der StvO / StvzO nicht zulässig, solange sie nicht eingetragen sind.
So eng wie durch die Hose atmen, werden somit wohl auch die Benzinhahnadapter nicht zulässig sein.
Da ich ein gesetzestreuer Bürger bin, werde ich natürlich meine ganzen Mopped noch heute wieder auf Seilzug umbauen und bei der Polizei eine Selbstanzeige stellen.
Gott sei Dank hatte ich nie die Benzinhahnadapter verbaut.
eine Umrüstung auf hydraulische Kupplungsbetätigung ist eintragungspflichtig! Hätte ich im Leben nicht mit gerechnet!
Vorgeschichte: einem Forumskollegen wurde an seinem Mopped eine hydraulische Kupplungsbetätigung bemängelt. Daraufhin habe ich mal etwas rumtelefoniert und völlig unabhängig davon die technische Hotline eine Prüforganisation mit dieser Frage genervt. Deren ganz klare Aussage (ohne zu zögern oder erst einen Kollegen um Rat zu fragen), daß ein solcher Umbau aufgrund der Betriebssicherheit des Fahrzeug auf jeden Fall eintagungspflichtig ist. Sollte kein Prüfzeugnis (ABE/Teilegutachten) vorhanden sein, so bleibe nur der Weg über die sogenannte Einzelabnahme (§21 StvzO) um dies in die Papiere zu bekommen.
Somit sind natürlich auch die hydr. Kupplungen, die ich gebaut habe, im Geltungsbereich der StvO / StvzO nicht zulässig, solange sie nicht eingetragen sind.
So eng wie durch die Hose atmen, werden somit wohl auch die Benzinhahnadapter nicht zulässig sein.
Da ich ein gesetzestreuer Bürger bin, werde ich natürlich meine ganzen Mopped noch heute wieder auf Seilzug umbauen und bei der Polizei eine Selbstanzeige stellen.
Gott sei Dank hatte ich nie die Benzinhahnadapter verbaut.