Genau. Der letzte Satz ist wichtig.
Ich hatte zumindest bei Eintragungen bislang keine Probleme. Lediglich bei der Überprüfung durch unsere Exekutive mangelt es manchmal an Kenntnissen. Aber man kann ja nicht alles wissen. Blöd ist nur, wenn das Fachgutachten durch fachfremde Personen bzw. Nicht-Fachbehörden dann per se einfach mal angezweifelt wird.
Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben
Gut beschrieben
Gruß Schelle
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben
ich habe noch mal eine Nachfrage:
Ich habe momentan v.3.00 s18 und h. 3.75 s18 im Schein stehen, allerdings gibt es einen Zettel von Yamaha, auf dem die unbedenktlichkeit für die Kombination 3.00 s18 und 3.50 s18 und weitere drin steht, also sollte es ja kein Problem sein, jetzt auch diese Kombination zu fahren da Yamaha selbst diese gewisse Auswahl ja bereitstellt oder ?
Ich habe momentan v.3.00 s18 und h. 3.75 s18 im Schein stehen, allerdings gibt es einen Zettel von Yamaha, auf dem die unbedenktlichkeit für die Kombination 3.00 s18 und 3.50 s18 und weitere drin steht, also sollte es ja kein Problem sein, jetzt auch diese Kombination zu fahren da Yamaha selbst diese gewisse Auswahl ja bereitstellt oder ?
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben
Hey, wo hast du diesen "Zettel" gefunden, kannst du ihn mir auch zur Verfügung stellen? Die Auswahl an Reifen in 3.75 S18 ist ja sehr bescheiden.Luksturm hat geschrieben: ↑Di 31. Mär 2020, 19:05 ich habe noch mal eine Nachfrage:
Ich habe momentan v.3.00 s18 und h. 3.75 s18 im Schein stehen, allerdings gibt es einen Zettel von Yamaha, auf dem die unbedenktlichkeit für die Kombination 3.00 s18 und 3.50 s18 und weitere drin steht, also sollte es ja kein Problem sein, jetzt auch diese Kombination zu fahren da Yamaha selbst diese gewisse Auswahl ja bereitstellt oder ?
Gruß Micha