Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben

Auch sehr wichtig...

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Milson
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Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben

Beitrag von Milson »

Moin,

ich würd meiner Maschine gern einen Satz neuer Reifen spendieren. In meinem Fahrzeugschein sind 3.0 x 18 vorn und 3.5 x 18 hinten vorgegeben. Bisher konnte man ja auch zum Beispiel 90/90 vorn und 110/80 hinten montieren und problemlos fahren, wenn es für die aufgezogenen Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gab.
Wie verhält sich das zum aktuellen Zeitpunkt? Gilt diese Regelung weiterhin? Oder muss ich mit dem Wechsel von zölligen auf metrische Reifen zum TÜV? Und das obwohl die Reifen vielleicht nicht einmal unterschiedlich breit oder groß sind, sondern nur anders bezeichnet?
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ukofumo
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben

Beitrag von ukofumo »

Jep, das wird jetzt spannend... :biglaugh: :popcorn_smile:

Also, da sich die Reifengröße ändert... musst du sie eintragen lassen! die Unbedenklichkeitsbescheinigung zählt nicht mehr....

ABER
keine Regel ohne Ausnahme, oder Übergangsfrist...

soll heißen wenn der Reifen zum Stichtag (31.12.2019) schon Produziert war darf er auch zuende gefahren werden...
soll heißen: wenn der Reifen eine DOT.Nr. aus 2019 oder älter hat, darfst du ihn doch mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung fahren.

kapische? :trainstation:

ergo... wer jetzt ganz schlau ist und diese "neumodischen" (90/90-R18 - 110/80-R18) Kombination fährt,
läuft zu seinem Reifendealer und legt sich noch ein paar Sätze vom letzen Jahr auf Lager :frech19:
Gruß Uwe
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Milson
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben

Beitrag von Milson »

Aha, danke für die Erklärung. Also hab ich das doch richtig verstanden.

Ich dachte nur, dass die Unterschiede in der Größe von beispielsweise 90/90-R18 zu 3.0x18 eventuell zu gering sind, um unter diese Neuregelung zu fallen. Aber offenbar wird da einfach die Bezeichnung als Maßgabe betrachtet. Wenn die unterschiedlich ist, dann ist eine Abnahme beim TÜV erforderlich. Gut zu wissen.

Daraus ergeben sich mir gleich drei weitere Fragen:

1. Hat jemand Empfehlungen für Reifen in den Größen 3.0x18 und 3.5x18?

2. Was würde die Abnahme beim TÜV für Reifen in bisher für unbedenklich befundenen metrischen Größen wie vorn 90/90-R18, hinten 110/80-R18 in etwa kosten?

3. Wenn ich sowieso zum TÜV muss, empfiehlt es sich dann gleich ganz andere Reifengrößen eintragen zu lassen? Gibt es gängige Umrüstungen, die bezüglich Handling und/oder Komfort signifikante Vorteile bringen?

Ich hab mich mit Reifen bisher wenig beschäftigt. Ich würd mich über eure Tipps und Tricks freuen.
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Gemamo
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben

Beitrag von Gemamo »

ukofumo hat geschrieben: So 1. Mär 2020, 15:22 soll heißen wenn der Reifen zum Stichtag (31.12.2019) schon Produziert war darf er auch zuende gefahren werden...
soll heißen: wenn der Reifen eine DOT.Nr. aus 2019 oder älter hat, darfst du ihn doch mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung fahren.
Und auch hier keine Regel ohne Ausnahme: ab dem 01.01.2025 fällt die Altergrenze der Reifen 01.01.2020 weg und generell alle Größenänderungen sind eintragungspflichtig
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Lupe
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben

Beitrag von Lupe »

Es wird aber nur die Größe eingetragen, kein Hersteller / Typ?
Gruß von der rechten Seite vom Drehzahlmesser.
Martin
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Gemamo
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben

Beitrag von Gemamo »

Nach meinem Verständnis nicht. Das können andere Leute aber auch anders sehen.
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Mad Maddin
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben

Beitrag von Mad Maddin »

Mein Vater hat ne alte BMW mit 4.00-18 für hinten eingetragen. Zieht man nun einen BT45 in dieser Größe auf, schleifts an der Schwinge. :zoumzeng: Deswegen steht in der Freigabe des BT für hinten 110/90.

Richtig gut, diese Regelung.

Gruß Mad Maddin
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ukofumo
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben

Beitrag von ukofumo »

Lupe hat geschrieben: So 1. Mär 2020, 22:57Es wird aber nur die Größe eingetragen, kein Hersteller / Typ?
Ich denke mal das liegt im "Ermessensspielraum" des jeweiligen Prüfers...

1. Möglichkeit:)
du hast ne entsprechende Freigabe von Yamaha die dir bescheinigen dass die neue Größe unabhängig des Herstellers gefahren werden kann...
in der Regel kriegst aber nur Freigaben der Reifenhersteller und die beziehen sich dann auch meist auf einen bestimmten Type - somit wird das wohl eher niXS...

2. Möglichkeit:)
Wenn du mit mehreren Freigaben unterschiedlicher Reifenhersteller die die gleiche Größe avisieren da aufschlägst und der geneigte Prüfer dir äußerst gnädig ist
könntest du ggf. ganz ganz viel Glück haben dass er dir die neue Größe ohne Reifenbindung einträgt.

3. Möglichkeit:) und das ist die warscheinlichste:
Du dackelst mit deinem montierten Wunschreifen und der Reifenfreigabe zum TÜV, dann wird er dir auch NUR diesen eintragen denn:
der geneigte Prüfer hat ja NUR diesen Reifen gesehen und probe gefahren und kann somit auch NUR diesen Reifen beurteilen...

Der Spaß kosstet meines wissens derzeit so ca. 35 Talerchen beim TÜV/DEKRA/KÜSS etc...
da bekommst du aber "nur" eine Bescheinigung dass dein Wunsch Eintragungsfähig ist.
Mit diesem Schein gehst dann zum Straßenverkehrsamt und die machen dann die eigentliche Eintragung und wollen dafür dann auch nochmal paar Talerchen sehen (wieviel weiß ich allerdings nicht)
Wenn man dannn noch den "alten" Farzeugbrief/Fahrzeugschein Kombi hat - werden die dir beim Eintragen der neuen Reifengröße warscheinlich auch noch den "neuen" Zulassungsbescheinigung Teil1/Teil2" aufs Auge drücken wollen was dann auch nochmal zusätzliche Kosten verursacht.
Gruß Uwe
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben

Beitrag von Reimar »

Sehr gute Zusammenfassung des Eintragungsthemas.

Ich habe meine ganzen Eintragungen wie unter Nummer 3 beschrieben gemacht. Das erstellte Gutachten wird (zumindest bei unserer Zulassungsstelle) ohne Nachfrage oder Mucken auch eingetragen. Es ist ja schließlich ein technisches Dokument, das von der Zulassungsbehörde zumindest fachlich nicht in Frage gestellt werden kann. Das mit den Gebühren an jeder Stelle ist eben so, muss man halt akzeptieren.
VG
Reimar

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Gemamo
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Re: Verständnisfrage Neuregelung Reifenfreigaben

Beitrag von Gemamo »

Reimar hat geschrieben: Di 3. Mär 2020, 18:58 Es ist ja schließlich ein technisches Dokument, das von der Zulassungsbehörde zumindest fachlich nicht in Frage gestellt werden kann.
Das erzähl doch bitte mal den Damen und Herren der Bündelungsbehörde in Hessen :biglaugh:

Fakt ist, der Ingenieur befürwortet die Umrüstung nur. Die neue Betriebserlaubnis erteilt das Amt durch die Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Unterm Strich hat das Amt das letzte Wort, folgt aber in der Regel den Gutachten der Ingenieure.
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