38 PS Nockenwelle eintragen - how to??
Verfasst: Do 22. Feb 2018, 01:42
Nachdem ich meine 1978.er 2A2 mit einer 38 PS 1M0 ausgestattet und abgestimmt habe und diese natürlich ausgiebig auf hüstel nicht öffentlichen Straßen getestet hab, möchte ich das ganze doch gerne mal legalisieren und damit in die Papiere eintragen.
Leider hab ich von dem ganzen Prozedere überhaupt keinen Schimmer. Streng genommen dürfte ich mit dem Teil ja nicht mal zum TÜV fahren, also müßte ich mir erstmal ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zu den Blaukitteln besorgen. Dann steh ich Tropf da mit dem Mitsui Gutachten aus der FAQ in der Hand, sag Bitte, Bitte Leistungserhöhung eintragen, muß mir einen Schwall mahnender Sicherheitsgutmenschlichkeiten anhören und bekomme dann (vielleicht , sicher oder gar nicht) gegen ???Euro Gebühr nen Zettel oder Stempel in meine Papiere (Brief mitbringen???) , darf wenn mein Kurzzeitkennzeichen noch nicht abgelaufen ist wieder vom Hof und zur Zulassungsstelle fahren und muß denen eine neue EVB-Nummer meiner Versicherung wg. 38PS und die Zettel vom TÜV mitbringen. Das kostet mich dann noch mal ???Euro Verwaltungsgebühr und ein paar Euros mehr im Jahr bei der Versicherung.
Wenn diese Prozedur erledigt ist, darf ich mein ursprüngliches Kennzeichen wieder anbringen und mit nunmehr offiziellen 38 PS vom Hof der Zulassungstelle säuseln.
Ist das so annähernd richtig und kennt jemand die Euro Beträge die bei diesem Procedere anfallen? Oder muß ich da noch mehr tun?
Geht das auch einfacher, also ohne Kurzzeitkennzeichen. Ich würde dann in meine Werkstatt fahren, dort erscheint einmal die Woche ein TÜV Prüfer. Kann dieser mobile Tüver das auch machen? Denn dann könnte ich die XS in der Werkstatt stehen lassen, der Meister an meiner Stelle den gutgemeinten Ratschlägen des Tüver lauschen und ich nehm den Bus zum Straßenverkehrsamt und komme am nächsten Tag mit den neuen Papieren vom Straßenverkehrsamt zurück, setz mich drauf und darf ungeniert am Kabel reißen und vom Hof brausen.
Oder geht das noch ganz anders. Würde mich über ein wenig Aufklärung sehr freuen.
Leider hab ich von dem ganzen Prozedere überhaupt keinen Schimmer. Streng genommen dürfte ich mit dem Teil ja nicht mal zum TÜV fahren, also müßte ich mir erstmal ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zu den Blaukitteln besorgen. Dann steh ich Tropf da mit dem Mitsui Gutachten aus der FAQ in der Hand, sag Bitte, Bitte Leistungserhöhung eintragen, muß mir einen Schwall mahnender Sicherheitsgutmenschlichkeiten anhören und bekomme dann (vielleicht , sicher oder gar nicht) gegen ???Euro Gebühr nen Zettel oder Stempel in meine Papiere (Brief mitbringen???) , darf wenn mein Kurzzeitkennzeichen noch nicht abgelaufen ist wieder vom Hof und zur Zulassungsstelle fahren und muß denen eine neue EVB-Nummer meiner Versicherung wg. 38PS und die Zettel vom TÜV mitbringen. Das kostet mich dann noch mal ???Euro Verwaltungsgebühr und ein paar Euros mehr im Jahr bei der Versicherung.
Wenn diese Prozedur erledigt ist, darf ich mein ursprüngliches Kennzeichen wieder anbringen und mit nunmehr offiziellen 38 PS vom Hof der Zulassungstelle säuseln.
Ist das so annähernd richtig und kennt jemand die Euro Beträge die bei diesem Procedere anfallen? Oder muß ich da noch mehr tun?
Geht das auch einfacher, also ohne Kurzzeitkennzeichen. Ich würde dann in meine Werkstatt fahren, dort erscheint einmal die Woche ein TÜV Prüfer. Kann dieser mobile Tüver das auch machen? Denn dann könnte ich die XS in der Werkstatt stehen lassen, der Meister an meiner Stelle den gutgemeinten Ratschlägen des Tüver lauschen und ich nehm den Bus zum Straßenverkehrsamt und komme am nächsten Tag mit den neuen Papieren vom Straßenverkehrsamt zurück, setz mich drauf und darf ungeniert am Kabel reißen und vom Hof brausen.
Oder geht das noch ganz anders. Würde mich über ein wenig Aufklärung sehr freuen.