Eintragung alternative Reifengröße
Verfasst: So 27. Aug 2023, 10:05
Moin zusammen,
seit Ewigkeiten bin ich auch mal wieder eine Frage.
Also, folgendes Problem: gestern erfolgreiche HU an meiner 2a2. Allerdings mit dem Hinweis, dass der vordere Reifen an die Verschleißgrenze kommt.
Nicht weiter schlimm eigentlich, aber…
Ich fahre die XS schon ewig mit den BT45 über die Unbdeneklichkeitsbescheinigung, die es ja nun nicht mehr in dem Sinne gibt. Dort sind ja vorn und hinten zusammen festgelegt.
Aus meiner Sicht könnte ich nun a) vorne nochmal einen Reifen in der selben (nicht eingetragenen Größe) aufziehen (Dot vor dem Stichtag 2018(?)), oder b) auf die eingetragene Größe 3.00s18 gehen.
Für a) könnte ich das noch bis 2025(?) so fahren.
Für b) müsste ich auch hinten auf die eingetragene Größe wechseln. Allerdings scheint es den 3.75s18 nicht mehr wirklich zu geben.
Soweit so klar.
Es bliebe mir aber Möglichkeit c), neue Größen für vorn und hinten eintragen zu lassen.
Nun nähern wir uns langsam der Frage.
Wenn ich mit einer Herstellerunterlage zum Überwachungsverein laufe, bekomme ich dann nur die Größe oder auch zwangsläufig eine Fabrikatsbindung eingetragen?
Habt ihr Erfahrungen gemacht?
Kennt jemand die Vorschriften ausreichend sicher?
Frage 2: Sieht es anders aus, wenn ich das alte Papier von Yamaha nehme, welches verschiedene Größen als unbedenklich ausgibt?
Um es vorwegzunehmen: ja, ich könnte direkt bei meiner Prüfstelle nachfragen. Jedoch möchte ich lieber zunächst hören, wie es vielleicht woanders gut/schlecht gehandhabt wird.
Beste Grüße
Gunnar
seit Ewigkeiten bin ich auch mal wieder eine Frage.
Also, folgendes Problem: gestern erfolgreiche HU an meiner 2a2. Allerdings mit dem Hinweis, dass der vordere Reifen an die Verschleißgrenze kommt.
Nicht weiter schlimm eigentlich, aber…
Ich fahre die XS schon ewig mit den BT45 über die Unbdeneklichkeitsbescheinigung, die es ja nun nicht mehr in dem Sinne gibt. Dort sind ja vorn und hinten zusammen festgelegt.
Aus meiner Sicht könnte ich nun a) vorne nochmal einen Reifen in der selben (nicht eingetragenen Größe) aufziehen (Dot vor dem Stichtag 2018(?)), oder b) auf die eingetragene Größe 3.00s18 gehen.
Für a) könnte ich das noch bis 2025(?) so fahren.
Für b) müsste ich auch hinten auf die eingetragene Größe wechseln. Allerdings scheint es den 3.75s18 nicht mehr wirklich zu geben.
Soweit so klar.
Es bliebe mir aber Möglichkeit c), neue Größen für vorn und hinten eintragen zu lassen.
Nun nähern wir uns langsam der Frage.
Wenn ich mit einer Herstellerunterlage zum Überwachungsverein laufe, bekomme ich dann nur die Größe oder auch zwangsläufig eine Fabrikatsbindung eingetragen?
Habt ihr Erfahrungen gemacht?
Kennt jemand die Vorschriften ausreichend sicher?
Frage 2: Sieht es anders aus, wenn ich das alte Papier von Yamaha nehme, welches verschiedene Größen als unbedenklich ausgibt?
Um es vorwegzunehmen: ja, ich könnte direkt bei meiner Prüfstelle nachfragen. Jedoch möchte ich lieber zunächst hören, wie es vielleicht woanders gut/schlecht gehandhabt wird.
Beste Grüße
Gunnar