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Reifengrößen müssen eingetragen werden

Verfasst: So 8. Sep 2019, 10:11
von Reimar
Moin zusammen,

nach einer Pressemitteilung des IFZ müssen nach dem 31.12.2019 hergestellte Reifen zwingend eingetragen werden. Das Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung für die aufgezogenen Reifengröße (ist übrigens Pflicht) reicht dann nicht mehr aus.

Das betrifft die Mehrheit der Forumsmitglieder, daher mein Hinweis.

Hier die Info dazu:

https://www.ifz.de/reifengroesse/

Re: Reifengrößen müssen eingetragen werden

Verfasst: Do 12. Sep 2019, 07:52
von sadi
Für diese strengere Auslegung gibt es aber natürlich auch eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt nämlich erst für Reifen, die nach dem 31.12.2019 produziert werden. Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Wir empfehlen deswegen, im Vorfeld der nächsten HU die Anbauabnahme vorzubereiten.
Also jetzt noch schnell Hamsterkäufe tätigen :)