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LED-Blinkerverkabelung Fragen
Verfasst: So 25. Dez 2016, 17:32
von Mole
Moin und frohe Weihnacht!
Unterm Baum lag von IXS eine Blinker/Brems/Rücklicht/Positionslicht-Kombi. Blinker vorne funktionieren schonmal. Ich brauch noch ein stromführendes Kabel für das Positionslicht. Ich hätte das gerne mit dem Fahrtlich kombiniert...Da Tacho und Fahrlicht erst auf Stellung 2 betrieben werden, müsste ich da doch verkabeln können oder gibt es irgendwelche Nebenwirkungen?
Grüße
Re: LED-Blinkerverkabelung Fragen
Verfasst: Di 27. Dez 2016, 22:23
von stone
Im Original gibts kein extra Positions/Parklicht. Als Parklicht wird das Rücklicht genutzt.
Oder was meinst Du?
Re: LED-Blinkerverkabelung Fragen
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 11:37
von Mole
in den Blinkern ist noch ein Positionslicht vorne verbaut. Ich hab das jetzt zwischen Tacho und Zündschloss gelegt. Das ist das blaue Kabel vom Schloss kommend. funXSioniert. Ich weiß jetzt nur nicht, ob das irgendwelche Folgen haben kann. Ich denke nicht, aber Ahnung hab ich eben auch nicht.
Re: LED-Blinkerverkabelung Fragen
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 12:44
von flat
Positionslicht vorne ist bestimmt das Standlicht vorne gemeint,
das ist doch vorne schon im Scheinwerfer mit drin...
das ist als wenn du hinten die blinker incl. Brems- und Rücklichter verbaust
und du das orig. rücklicht aber nich abbaust...!?
sieht bestimmt komisch aus an nem alten mopped wenn es fertig ist...
Re: LED-Blinkerverkabelung Fragen
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 14:51
von Torsten
Das sieht nicht nur komisch aus, es ist auch verboten! !!
Bei der Verwendung von Kombiblinkern muss das originale Rücklicht weg!
Ciao Torsten
P.S.
Und dann fehlt die Kennzeichenbeleuchtung, und die ist vorgeschrieben und Pflicht!
Re: LED-Blinkerverkabelung Fragen
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 15:09
von Max27
Weiß nicht so ganz, warum das Thema nun nach hinten verlagert wurde
aber eigentlich geht es Mole ja um die vorderen Blinker inkl. Positionsleuchte.
Denke Dein Anschluss sollte okay sein, ich persönlich hätte es aber einfach mit dem Fahrlicht bzw. Standlicht verbunden und gut.
Im Übrigen sind diese Positionsleuchten mittlerweile auch nach EU-Recht zugelassen, Honda verbaut den Spaß bei vielen neuen Modellen serienmäßig.
Die armen Harleyfahrer wurden/werden immer angehalten, wenn sie die US-Blinker noch haben, aber so ändern sich eben die Gesetzgebungen
Re: LED-Blinkerverkabelung Fragen
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 16:43
von flat
...das mit der Positionsleuchten und Rückleuchte usw. war nur als Beispiel gedacht...
O-Ton wie auch schon Torsten schrub, nicht alles was man erwerben und ans mopped
bauen kann ist auch legal umsetzbar... ...und einfach so alles mit einander kombinieren
ist auch nicht...
Das ist ja das übliche Problem für alles gibt es Vorschriften....
Re: LED-Blinkerverkabelung Fragen
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 16:54
von flat
EDIT
...das mit der Positionsleuchten und Rückleuchte usw. war nur als Beispiel gedacht...
Klar häng es an Standlicht.... (aber Standlicht würde ich dann abklemmen für mein Verständniss ) :kopfk_smil:
O-Ton wie auch schon Torsten schrub, nicht alles was man erwerben und ans mopped
bauen kann ist auch legal umsetzbar... ...und einfach so alles mit einander kombinieren
ist auch nicht...
Das ist ja das übliche Problem für alles gibt es Vorschriften.... :zuck: :sad_smi:
Evtl. hat Gerd da eine Meinung zu und kann sie hier anbringen..
Fahrlicht und Standlicht und "Positionslicht" in Kombination,
das soll legal sein an unseren Böcken!???
(die ja auch nicht nach EU-Vorlagen genemigt sind sondern
nach den alten STVO/STVZO-BRD Reglungen....)
Da braucht es nur solch einen "Kleinkram" in der "Sonderabnahme"
und der Prüfer hat kein Bock mehr auf garnix. (was ich verstehen kann...)
Mole, du weist wie fickerich die hier oben momentan alle sind... :elektro_smile: :opi:
Ist nicht böse gemeint, aber ich finde Vorbeugen ist besser als auf die Schuhe :kot_sm_:
PS an den Admin: könnt ihr mal die Editierzeit etwas höher setzen!?
Re: LED-Blinkerverkabelung Fragen
Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 22:13
von Willy
[font="Trebuchet MS", Verdana, Helvetica, Arial, sans-serif]"Seit immer mehr Pkw mit Tagfahrlicht unterwegs sind, drohen die Motorräder im Lichtermeer unterzugehen. Zweiradfahrer haben jedoch die Möglichkeit, durch zusätzliche in die Blinker integrierte Positionsleuchten auf sich aufmerksam zu machen.[/font]
[font="Trebuchet MS", Verdana, Helvetica, Arial, sans-serif]Nicht nur in der dunklen Jahreszeit ist das Thema Sichtbarkeit für Motorradfahrer überlebenswichtig. Seit immer mehr Pkw mit Tagfahrlicht unterwegs sind, ist der Sicherheitsvorteil, den Zweiradler durch das Fahren mit Abblendlicht bei Tage hatten, weitgehend dahin.
Aus diesem Grunde hat der TÜV Rheinland unlängst darauf hingewiesen, dass es für Motorradfahrer zusätzliche legale Möglichkeiten gibt, für besseres Gesehenwerden zu sorgen. Denn von der breiten Masse weitgehend unbeachtet, existiert bereits seit Juli letzten Jahres eine Regelung, die besagt, dass zusätzliche Positionsleuchten in die Blinker integriert werden können. Die Frontsilhouette des Motorrades wird durch diese exponierten Lichtpunkte deutlich hervorgehoben. Um sich noch stärker von der Lichtflut abzuheben, dürfen sogar gelbe Leuchten verwendet werden.
Wichtig ist, dass zusätzliche Leuchtmittel, die zudem eine geringere Helligkeit als die eigentlichen Blinkerbirnen haben, als Positionsleuchten zum Einsatz kommen. Während des Blinkvorgangs wird das hellere Leuchtmittel für die Fahrtrichtungsanzeige zugeschaltet, die dunklere Positionsleuchte bleibt an. Nicht erlaubt ist, den Blinker selbst als Tagfahrlicht zu betreiben.
Blinker mit zusätzlicher Positionsleuchte sind im Zubehörhandel erhältlich – derzeit unseres Wissens allerdings nur mit weißem Leuchtmittel. Gelbe Positionsleuchten in Serie hat Honda ab dem Modelljahr 2013 bereits bei einigen Modellen eingeführt."
Quelle: Tourenfahrer
Und das geht bestimmt auch an älteren Schätzchen-alles andere wäre total verrückt und keinem vermittelbar.[/font]
Re: LED-Blinkerverkabelung Fragen
Verfasst: Do 29. Dez 2016, 08:48
von Gemamo
Jene gelben "Positionslichter" sind "Begrenzungsleuchten", also umgangssprachlich Standlicht. Eine Positionsleuchte ist im rechtlichen Sinne was Anderes. Es gibt sie jetzt auch im Zubehörbereich in gelber Ausführung und ist elektronisch mit der Blinkerbirne (LED) kombiniert. Nach ECE-Recht zulässig. Da das ECE-Recht (wie auch nationales und auch EG-Recht) aber nur max. 2 Begrenzungsleuchten zugesteht, muß die Begrenzungsleuchte im Scheinwerfer abgeklemmt werden. Für Motorradgespanne sind die gelben Begrenzungsleuchten übrigens nicht zulässig.
ECE-Recht ist übrigens der große Bruder vom EG-Recht und gilt Weltweit in allen Länder, die diesem Recht zugestimmt haben.