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Rahmenänderung
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 14:02
von Big__D
Servus zusammen,
eigentlich ein bereits altes und des öfteren diskutierte Thema, aber aus gegeben Anlasses möchte ich doch mal einen eigenen Thread hierzu erstellen.
Auch um evtl die gesammelten Erfarhungen etwas zusammen zu fassen.
Thema:
Rahmen im Heckbereich verändern --> fleXSen und anschließend einen Bogen (Loop) einschweißen.
Problem:
Hatte gestern Rücksprache mit einem recht netten und kooperativen TÜVler gehabt, und dieser meinte das ohne Gutachten oder Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens Hersteller (YAMAHA) er solch eine bauliche Veränderung leider nicht eintragen kann. Dabei ist nicht das abtrennen des Heckauslegers das Problem, sondern eher das entfernen des Querbügels. Gegen das Entfernen der Kotflügelhalter (hinterhalb des Querbügels) hatte er nichts einzuwenden.
Lösung:
Ich habe im Netz und auch hier im Forum, das Gutachten für die SR500 gefunden, leider jedoch keines für die XS (primär der 2A2 '77-78).
Hat von euch einer zufällig solch ein Gutachten welches ich für meine XS400 verwenden könnte, bzw. hat von euch schon einer bei Yamaha Deutschland angefragt?
Gibt es eventuell noch andere Lösungswege? (Bitte jetzt nicht reinschreiben "einfach zu nem anderen Prüfer fahren")
Gruß
Daniel
Re: Rahmenänderung
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 14:42
von onkelheri
Doch... anderen Prüfer fragen - diesen wirst du nur belehren können wenn du ihm genügend Bilder auf den Tisch legst, was aber ja nicht DEINE Aufgabe sein kann. Es ist seine! Und da genug so herumfahren, welche garantiert keinen Rahmen zum gutachterlichen Bruchtest abgegeben haben und die Krafteinleitung ändert sich ja praktisch nicht. Sollte er aber als Ingenieur VERSTEHEN.
Gruß Heri
Re: Rahmenänderung
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 15:27
von dergunnar
onkelheri hat geschrieben:
...
Sollte er aber als Ingenieur VERSTEHEN.
Gruß Heri
Schlaumeier
Ein Beitrag der hier niemanden weiterbringt...
Das ganze (was ein Prüfer kann/muss usw.) hatten wir doch neulich an anderer Stelle ausführlich diskutiert
Ahoi
Re: Rahmenänderung
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 15:38
von Sokrates
Big__D hat geschrieben:
Hat von euch einer zufällig solch ein Gutachten welches ich für meine XS400 verwenden könnte,
Nein, weil es keins gibt.
bzw. hat von euch schon einer bei Yamaha Deutschland angefragt?
Dutzende haben das gemacht, auch wenn wir vorher schon gesagt haben, das es nichts bringt.
Re: Rahmenänderung
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 15:41
von onkelheri
Schlaumeier?
Diese Diskussion ist aber nicht in die Unilehrpläne für Fachwerk/Statik eingeflossen - oder?
Gruß Heri
Re: Rahmenänderung
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 20:27
von Gemamo
Die Unilehrpläne haben an der Stelle leider mal absolut garnicht, aber auch überhaupt nichts, mit der Frage des Prüfers nach einer Freigabe zutun. Dies ist einzig und alleine ein Versuch seitens des Prüfers, die Verantwortung im Falle einer sehr unwahrscheinlichen Katastrophe auf jemand Anderen abzuwälzen.
Dass die gekürzten Rahmen halten, das wissen wir alle. Auch die amtl. anerk. Sachverständigen der jeweiligen TÜVs. Wenn aber nun der Fachausschuß §19.3 beschließt, dass eine Änderung des Rahmens (EGAL IN WELCHEM UMFANG UND AN WELCHER STELLE!!!!!) nur über eine Änderungsabnahme nach §19.2 in Verbindung mit §21 rechtmäßig werden kann, und wenn dann weiter die jeweilige Qualitätssicherungsabteilung des entsprechenden TÜVs beschließt, daß dafür auf jeden Fall eine Freigabe des Herstellers notwendig ist (UM DEN ARSCH DES PRÜFERS UND DEN DES TÜVS AN DER WAND ZU HALTEN!!!!!), so hat sich dieser Prüfer an diese Dienstanweisung sklavisch zu halten.
Da kann der TÜV-Mann so freundlich und dienstbeflissen sein, wie er will, es wir immer wieder Leute geben, die ohne entsprechendes Hintergrundwissen behaupten, dieser Prüfer sei inkompetent oder unwillig oder sonstwas.....an so einen Bullshit habe ich im Laufe der Jahre gewöhnt (gewöhnen müssen).
Es gibt dann bei den Jeweiligen TÜVs auch Prüfer, denen von der Obrigkeit weitreichendere Möglichkeiten zugestanden werden, oder die sich einfach einen Scheiß um die entsprechenden Dienstanweisungen scheren. Erstere sind sind in der Mehrzahl, sind aber manchmal (je nach Bundesland) schwer zu finden.
Und natürlich gibt es noch die Prüfer, die ihre fachlichen Möglichkeiten aus diversen Gründen nicht ausschöpfen möchten, aus welchen Gründen auch immer. Die schieben dann gerne mal Argumente wie "Freigabe" oder "Festigkeitsprüfung" vor. Ist dann deren Entscheidung, sind auch deutlich in der Minderheit, und somit akzeptabel.
Fazit: wenn der Prüfer nein sagt, dann hat er seine Gründe. In diesem Fall sollte man evtl. ein Häuschen weiter gehen, oder aber sogar (so wie ich es mache) das Bundesland wechseln.
Re: Rahmenänderung
Verfasst: Mi 11. Mai 2016, 21:10
von Torsten
Dann kann es zu folgender Lösung kommen, am Beispiel meiner jüngst getüvten XS 750 GULF: "Zu S.1 Mit gekürztem Rahmen und Höckersitzbank, Kennz. ........"
Ciao
Torsten
Re: Rahmenänderung
Verfasst: Sa 14. Mai 2016, 13:15
von Touly
Einfach mal angenommen ein Prüfer würde in 2 Dienststellen je Teilzeit arbeiten, dann kann es also durchaus sein, dass er in der einen Dienststelle die Änderung nicht eintägt, in der anderen dann aber schon.
Re: Rahmenänderung
Verfasst: Sa 14. Mai 2016, 19:04
von Gemamo
Prüfer dürfen per Gesetz nur für eine einzige Prüforganisation arbeiten. Wenn er in 2 Dienststellen eingesetzt werden sollte, dann gehören diese Dienststellen immer der gleichen Organisation. Also gelten an beiden Einsatzorten identische Spielregeln.
Re: Rahmenänderung
Verfasst: Di 28. Jun 2016, 10:09
von Mole
Ich habe mit meinem tüv gesprochen bzgl heck, sitzbank etc.
Er möchte bei Kürzung und eingeschweißtem Bügel ein Zertifikat des Schweißers sehen und trägt dann das Heck ein. Eine Eigenbaubank wird im Eintrag beschrieben. So sieht es aktuell im Raum Schleswig-Holstein plön/Kiel aus. Find ich gut.