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TÜV vor 7 Jahren abgelaufen....
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 19:48
von Cpt.Hardy
... weil die XS400 nicht fahrtüchtig war und nur in der Ecke stand. Versicherung war aber durchgehend angemeldet.
Was muss ich machen, wenn sie wiederbelebt ist?
Re: TÜV vor 7 Jahren abgelaufen....
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 20:24
von Gemamo
Fit machen, zur Hauptuntersuchung fahren, Zuschlag in Höhe von 20% wegen Überziehung in Kauf nehmen, Prüfung bestehen und dann Spaß haben.
Re: TÜV vor 7 Jahren abgelaufen....
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 20:27
von P.G.
Ich hab damals den normalen Satzfür ne HU bezahlt, ohneAufschlag.
Peter
Re: TÜV vor 7 Jahren abgelaufen....
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 20:28
von Bernd67
Hallo Hardy,
also über 7 Jahre muss bei einem Stillgelegten Fahrzeug eine Vollabnahme nach (§ 23 StVZO) gemacht werden. Darunter eine ganz normal HU. rufe doch einfach mal bei einem TÜV an und frage nach, da bist Du auf der sicheren Seite.
Viele Grüße und viel Spaß mit der XS
Bernd
Re: TÜV vor 7 Jahren abgelaufen....
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 20:32
von Cpt.Hardy
Bernd67 hat geschrieben:bei einem Stillgelegten Fahrzeug
sie war weder stillgelegt noch abgemeldet...
Re: TÜV vor 7 Jahren abgelaufen....
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 20:35
von Gemamo
§21 wäre das, wenn die Papiere nicht mehr vorhanden wären. Da wird der §21 zur Feststellung der technischen Daten benötigt, denn nach 7 Jahren Abmeldung wird der Datenstamm im Computer beim Kraftfahrtbundesamt gelöscht und ist somit von den Ämtern nicht mehr abrufbar.
Die 20% werden seit ungefähr 3 Jahren aufgerufen bei einer Überziehung von mehr als 2 Monaten.
Re: TÜV vor 7 Jahren abgelaufen....
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 20:45
von Bernd67
man erfährt immer wieder neues
Re: TÜV vor 7 Jahren abgelaufen....
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 20:57
von Cpt.Hardy
Gemamo hat geschrieben:§21 wäre das, wenn die Papiere nicht mehr vorhanden wären.
Papiere sind natürlich noch vorhanden, Schein und Brief. Habe all die Jahre auch brav meine KFZ-Steuer gezahlt, da muss das Fahrzeug noch noch in der Datenbank sein.
Viel interessanter für mich die Frage, kann ich dann wenn sie wieder fährt einfach zum TÜV damit fahren oder wie soll ich sie zur HU dorthin bekommen?
Re: TÜV vor 7 Jahren abgelaufen....
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 20:58
von Gemamo
§23 ist das Gutachten zur Einstufung als Oldtimer.
Re: TÜV vor 7 Jahren abgelaufen....
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 21:02
von Cpt.Hardy
Gemamo hat geschrieben:§23 ist das Gutachten zur Einstufung als Oldtimer.
stehe auf dem Schlauch, was hat dasmit zu tun? Auch ein Oldtimer brauch TÜV oder nicht?
Und wo wir schon beim Thema sind: Was hätte eine Einstufung als Oldtimer für Vorteile? Und würden dann die Versicherungsprämien in die Höhe gehen, weil Oldtimer ja = wertvoller??