@Thorsten:
Also mich hat ein Prüfer mit dem Magura-Umbau an der SR 500 durchfallen lassen - weil keine Papiere dafür vorhanden.
Ich wollte dann Stunk machen und habe Gerd gefragt, wie das aussieht. Und er hat nach langer Recherche herausgefunden, dass man da nicht einfach ändern darf !
Es juckt wohl nur meistens keinen Prüfer - meiner war ein A....och. Er hat auch noch 1000 andere Kinkerlitzchen bemängelt. Der nächste hat mich mit dem gleichen Mopped ohne Probleme durchgewunken..
kottnick hat geschrieben: ↑Mo 26. Mär 2018, 08:44
Ich wollte dann Stunk machen und habe Gerd gefragt, wie das aussieht. Und er hat nach langer Recherche herausgefunden, dass man da nicht einfach ändern darf
Da kann ich mich auch noch gut dran erinnern, habe es per Forumssuche aber nicht finden können. Fazit war irgendwas in der Richtung, dass ein Umbau auf hydraulische Kupplung streng genommen eingetragen werden müsste.
Aber so wie es verschiedene Prüfer gibt, für die das eine gar nicht geht und das andere bedenkenlos durchgewunken wird, gibt es eben auch unterschiedliche Fahrzeugeigner.
Gruß Mad Maddin
"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house.
Gemamo hat geschrieben: ↑Mi 12. Aug 2015, 10:21
So, ich habe mich mal schlautelefoniert und eine leider nicht so angenehme Antwort erhalten:
eine Umrüstung auf hydraulische Kupplungsbetätigung ist eintragungspflichtig! Hätte ich im Leben nicht mit gerechnet!
Vorgeschichte: einem Forumskollegen wurde an seinem Mopped eine hydraulische Kupplungsbetätigung bemängelt. Daraufhin habe ich mal etwas rumtelefoniert und völlig unabhängig davon die technische Hotline eine Prüforganisation mit dieser Frage genervt. Deren ganz klare Aussage (ohne zu zögern oder erst einen Kollegen um Rat zu fragen), daß ein solcher Umbau aufgrund der Betriebssicherheit des Fahrzeug auf jeden Fall eintagungspflichtig ist. Sollte kein Prüfzeugnis (ABE/Teilegutachten) vorhanden sein, so bleibe nur der Weg über die sogenannte Einzelabnahme (§21 StvzO) um dies in die Papiere zu bekommen.
Somit sind natürlich auch die hydr. Kupplungen, die ich gebaut habe, im Geltungsbereich der StvO / StvzO nicht zulässig, solange sie nicht eingetragen sind.
So eng wie durch die Hose atmen, werden somit wohl auch die Benzinhahnadapter nicht zulässig sein.
Da ich ein gesetzestreuer Bürger bin, werde ich natürlich meine ganzen Mopped noch heute wieder auf Seilzug umbauen und bei der Polizei eine Selbstanzeige stellen.
Gott sei Dank hatte ich nie die Benzinhahnadapter verbaut.
Ok, das wusste ich alles schon, ich dachte es ist von einem speziell für die XS400 angepasstem Magura Modell die Rede.
Die von Magura veröffentlichte Unbedenklichkeitsbescheinigung hilft beim TÜV auch nicht weiter?
Das Dokument gibt es z.B. hier. http://www.z1000-forum.de/forums/topic/ ... nt=1481668
Danke Hardy, die gab es damals noch nicht und auch KEDO konnte mir da keine sinnvolle Auskunft geben.
Damit kann ich beim nächsten Mal Stress vermeiden.
Catman53 hat geschrieben: ↑Di 20. Feb 2018, 21:15
Beim letzten Treffen habt ihr mir die Nase mit der Hydraulischen Kupplung so richtig schön lang gemacht.
Das Anmeldeformular für den kompletten Treffengenuß ist übrigens Online.