Re: Bridgestone BT45
Verfasst: Di 19. Feb 2013, 18:36
Du hast mich missverstanden.
Von Bridgestone gibt es eine Freigabe für diese BT45:
v. 90/90 - 18 M/C 51H tl Battlax BT45F
h. 110/80 - 18 M/C 58H tl Battlax BT45R
In dieser Freigabe steht dass Du die Reifen fahren darfst obwohl sie nicht bei dir eingetragen sind. Du musst die Reifen auch nicht eintragen lassen wenn Du die Bescheinigung von Bridgestone dabei hast.
Die Freigabe kannst Du hier runterladen:
http://bridgestone-freigaben.motorrad-d ... =search_mc
Unten in der Freigabe steht dann:
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite
einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar,
somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.
Von Bridgestone gibt es eine Freigabe für diese BT45:
v. 90/90 - 18 M/C 51H tl Battlax BT45F
h. 110/80 - 18 M/C 58H tl Battlax BT45R
In dieser Freigabe steht dass Du die Reifen fahren darfst obwohl sie nicht bei dir eingetragen sind. Du musst die Reifen auch nicht eintragen lassen wenn Du die Bescheinigung von Bridgestone dabei hast.
Die Freigabe kannst Du hier runterladen:
http://bridgestone-freigaben.motorrad-d ... =search_mc
Unten in der Freigabe steht dann:
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite
einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar,
somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.