Bridgestone BT45

Auch sehr wichtig...

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stone
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Re: Bridgestone BT45

Beitrag von stone »

Du hast mich missverstanden. :-)

Von Bridgestone gibt es eine Freigabe für diese BT45:
v. 90/90 - 18 M/C 51H tl Battlax BT45F
h. 110/80 - 18 M/C 58H tl Battlax BT45R

In dieser Freigabe steht dass Du die Reifen fahren darfst obwohl sie nicht bei dir eingetragen sind. Du musst die Reifen auch nicht eintragen lassen wenn Du die Bescheinigung von Bridgestone dabei hast.

Die Freigabe kannst Du hier runterladen:
http://bridgestone-freigaben.motorrad-d ... =search_mc

Unten in der Freigabe steht dann:

Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite
einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar,
somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.
Gruß
Bernd
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einyeti
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Re: Bridgestone BT45

Beitrag von einyeti »

vielen Dank, also draufmachen, Freigabe mitführen und fertig,
Gruß Jochen
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Andy241
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Re: Bridgestone BT45

Beitrag von Andy241 »

Du brauchst meines wissen nichtmal die Freigabe dabei haben!
Da die sich ja jeder ausm Netz ziehn darf!

Ich persöhnlich hab sie auch nur beim Tüv dabei!

dann werd ich mir die wahrscheinlich mal besorgen!

Gruß Andy
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stone
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Re: Bridgestone BT45

Beitrag von stone »

In der Freigabe steht dass sie mitzuführen ist:

Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten !
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH.
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH geprüft.
Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75 oder 97/24/EG.
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar,
somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich.
Bad Homburg, 20.11.2008
Gruß
Bernd
Willy
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Re: Bridgestone BT45

Beitrag von Willy »

Lade dir die Freigabe runter(XS 360 wählen-da is die freigabe für die 400 auch mit aufgeführt!).
Freigabe mitführen und gut ist.(Beim Tüv-Termin nicht vergessen!)
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Andy241
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Re: Bridgestone BT45

Beitrag von Andy241 »

Whoop whoop!

Ich hab doch die Reifenfreigabe gleich in meinen Ersten Post rein geprügelt ;)

Gruß Andy
Willy
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Re: Bridgestone BT45

Beitrag von Willy »

STIMMT: :-)
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