Hier die aktuelle Bestandsentwicklung. Naja, "aktuell" meint Januar 2012


Ist auch kein Thema, wenn die Papiere noch vorhanden sind. Wenn die Papiere nicht mehr da sind, dann wird doch §21 fällig zur Feststellung der Fahrzeugdaten, da der Datenstamm des Fahrzeugs nach 6 Jahren aus dem Bestand des Kraftfahrtbundesamtes gelöscht wird und somit für die Zulassungsstellen nicht mehr verfügbar ist.einyeti hat geschrieben:auch noch nach 20 Jahren![]()
Gruß Jochen